Gemeinsamer Weg

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir ein Erstgespräch, indem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.

Anschließend finden vier weitere probatorische Sitzungen statt, die der differenzierten Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Sie selbst haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, für sich zu klären, ob Sie sich in der Therapie wohlfühlen und sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.

Zeitlicher Rahmen

Die Häufigkeit und Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell werden für eine Kurzzeittherapie 12 bzw. 24 Stunden und für eine Langzeittherapie 60 Stunden beantragt.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Gegebenenfalls kann es hilfreich sein, für einzelne Sitzungen wichtige Bezugspersonen, wie z.B. den Partner miteinzubeziehen.

Kostenübernahme

Sollten wir uns für eine weitere Therapie entscheiden, stellen wir bei Ihrer Versicherung einen Antrag auf Kostenübernahme. In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder Berufsgenossen­schaften übernommen.